Wohngebäudeversicherungvergleich

Die Wohngebäudeversicherung wird auch als verbundene Wohngebäudeversicherung bezeichnet, denn diese versichert gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Zusätzlich können Elementarschäden eingeschlossen werden (bspw. Überschwemmung,Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, ect. ). Egal, ob Sie Ihr Eigenheim bei Kauf sofort oder mit Hilfe eines Darlehens finanziert haben, in jedem Falle MUSS Ihr wahrscheinlich größter Sachwert finanziell abgesichert werden, um für sofortige Schadensbeseitigung bzw. Ersatz sorgen zu können.
Banken lassen sich ohnehin nicht auf die Finanzierung ein, wenn die grundpfandrechtliche Absicherung ihrer Ansprüche nicht zusätzlich durch eine Absicherung gegen Schadensrisiken flankiert wird.
Die Höhe der Prämie hängt neben der gewählten Versicherungsgesellschaft von der Bauart eines Objekts und seiner Lage ab. Darüber hinaus kann die Versicherung auf Aufräumungs- und Abbruchkosten (z. B. für den Abtransport von Schutt) sowie Bewegungs- und Schutzkosten (z. B. durch Sicherheitsdienst) erweitert werden. Fragen Sie uns oder nutzen Sie unseren Onlineabschluss.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist nur ein Teil des notwendigen Schutzes für Eigentümer. Ein anderer Teil ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, denn alle durch Sie im Zusammenhang mit Ihrem Gebäude oder dem Gebäude selbst verursachten Schäden lösen Ihre Haftung (Gefährdungshaftung) ggü. Dritten aus.
Stürzt ein Dachpanel oder sonstiges Gebäudeteil auf ein parkendes Auto, sind die Kosten noch überschaubar. Geschieht jedoch ein Personenschaden, können die Haftungsschäden schon in die Million-Euro Bereiche gehen. Fragen Sie uns nach der besten Absicherung.

Öltankhaftpflicht

Hauseigentümer, die ihre Heizungsanlage mit Heizöl betreiben und dieses in Öltanks lagern, müssen dieses Risiko darüber hinaus versichern, um sich vor Ansprüchen Dritter zu schützen, die durch das Auslaufen von Öl entstehen können. Denn nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz ist er verpflichtet, dadurch entstandene Schäden in voller Höhe zu ersetzen, auch wenn diese ohne eigenes Verschulden entstanden sind. Fragen Sie uns nach der besten Absicherung.


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