Hundehaftpflichtvergleich

Als Halter eines Hundes haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden und auch für Schäden, die das Tier verursacht. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung). Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner versichert werden muss. Fragen Sie uns oder nutzen Sie unseren Onlineabschluss.

… und selbstverständlich gibt es auch Krankenversicherungen für Hund und Katz. Wir beraten Sie auch gern in Ihrer Sorge um Ihr Tier. Fragen Sie uns.